Grundsätzlich wird pro eingesetztem corma-Mitarbeiter auf Tageshonorarbasis abgerechnet. Der Tagessatz wird individuell mit jedem Kunden abgesprochen und vertraglich vereinbart.

Reisekosten und andere Auslagen werden grundsätzlich nach Beleg abgerechnet.

 

Bei Reisen steht die Wahl des Verkehrsmittels im Ermessen von corma.

Werden Mitarbeiter von corma infolge der Auftragsbearbeitung nachträglich in Anspruch genommen (z.B. als Zeugen in Prozessen oder sonstigen Verfahren), rechnet corma Zeitaufwand und Auslagen durch den Auftraggeber gemäß den jeweiligen Tarifen ab. Bereits gezahlte Aufwandsentschädigungen durch Gerichte werden darauf angerechnet.