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Grundsätzlich
wird pro eingesetztem corma-Mitarbeiter auf Tageshonorarbasis abgerechnet.
Der Tagessatz wird individuell mit jedem Kunden abgesprochen und
vertraglich vereinbart.
Reisekosten und andere Auslagen werden grundsätzlich nach
Beleg abgerechnet.
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Bei Reisen steht die
Wahl des Verkehrsmittels im Ermessen von corma.
Werden Mitarbeiter von corma infolge der Auftragsbearbeitung nachträglich
in Anspruch genommen (z.B. als Zeugen in Prozessen oder sonstigen
Verfahren), rechnet corma Zeitaufwand und Auslagen durch den Auftraggeber
gemäß den jeweiligen Tarifen ab. Bereits gezahlte Aufwandsentschädigungen
durch Gerichte werden darauf angerechnet.
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