Gerne erstellt corma Ihnen ein individuelles Angebot, zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Aufgabenstellung.

corma berechnet Tages- sowie auch Stundensätze, die dann mit Ihnen abgesprochen und vertraglich vereinbart werden.  

 

Reisekosten:

Alle im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit anfallenden Reisekosten wie Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer,  Spesen für Übernachtung und Verpflegung, Flugtickets, Leihwagen etc. werden gesondert und nach Belegen ohne Aufschlag in Rechnung gestellt. Zeiten für An- und Abreise werden mit 35 EUR/Std. berechnet.

Folgekosten:

Werden Mitarbeiter von corma infolge der Auftragsbearbeitung nachträglich in Anspruch genommen (z.B. als Zeugen in Prozessen oder sonstigen Verfahren), rechnet corma Zeitaufwand und Auslagen durch den Auftraggeber gemäß den jeweiligen Tarifen ab. Bereits gezahlte Aufwandsentschädigungen durch Gerichte werden darauf angerechnet.